Eine Vorhautverengung oder Verklebung nach der Geburt ist normal und bildet sich innerhalb der ersten 3 Lebensjahre zurück. In dieser Zeit muss nur dann operiert werden, wenn sich die Vorhaut wiederholt entzündet oder narbig verengt ist. Ansonsten ist es vertretbar bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres abzuwarten. Bis dahin bilden sich 90% aller Phimosen spontan zurück, und die Vorhaut kann zurückgestreift werden. Ein gewaltsamer Versuch die verengte Vorhaut zurückzustreifen kann sie im Bereich der Furche schmerzhaft einklemmen (Paraphimose), und muss sofort urologisch behandelt werden.
Die Operation kann als komplette, radikale Beschneidung mit totalem Entfernen der Vorhaut oder als sogenannte schonende Beschneidung erfolgen. Dann verbleibt ein Rest der Vorhaut. Soll die Vorhaut erhalten bleiben, ist eine plastische Erweiterung möglich.
Wir führen in unserer Praxis auch rituelle (religiöse) Beschneidungen bei Kindern in Vollnarkose, und bei Erwachsenen in örtlicher Betäubung durch. Die Kosten für diese Behandlung werden dann aber nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie können sich hier über ihren Anteil informieren.